GERMANY · CHANCENKARTE CHECK

Chancenkarte-Check

Zuerst Abschluss-, Anerkennungs- oder beruflichen Punkteweg einordnen. Danach Finanzierung, Zeugnisse, Konsulatsbezirk, ZAB, DAB, Deutsch und belegbare Punkte schrittweise prüfen. Das Ergebnis ersetzt keine behördliche Prüfung.

Tool zur Chancenkarte-Prüfung
Frage 1 Der Weg mit Bachelor oder höher wird nicht bepunktet. Bei Berufsausbildung unter Hochschulniveau wird die Referenzschwelle von 6 Punkten geprüft.
1. Grundlage 2. Finanzierung 3. Abschluss/Ausbildung 4. Punkte

Bildungs- oder Berufsabschluss

Zuerst die Grundlage prüfen. Wählen Sie Bildung, Ausbildung oder Anerkennung, die Sie belegen können.

Fragen zum Chancenkarte-Check

Garantieren 6 Punkte die Erteilung?
Nein. Sechs Punkte sind eine wichtige Voraussetzung des Punktewegs. Nachweise, Finanzierung, Qualifikation, Sprache und behördliche Prüfung bleiben maßgeblich.
Benötigt der Fachkräfteweg Punkte?
Deutsche Bildungs- oder Berufsabschlüsse, vollständig anerkannte ausländische Qualifikationen und der Weg mit Bachelor oder höher werden in der Regel ohne Punkte geprüft. Finanzierung, Versicherung, Abschlussnachweise und Antragsunterlagen bleiben zu prüfen.
Was unterscheidet Englisch B2 und C1?
Englisch B2 kann die sprachliche Grundvoraussetzung des Punktewegs erfüllen. Zusatzpunkte gibt es erst für C1 oder muttersprachliches Englisch.
Was tun bei unklaren Abschlussnachweisen?
Zuerst Vollständigkeit prüfen: Chinesische Abschlüsse benötigen Abschlusszeugnis und Gradurkunde. Bei Vollzeit-Bachelor/Master mit beiden Dokumenten außerhalb des Chengdu-Bezirks ist ZAB derzeit nicht zwingend zuerst nötig. Bei Vollzeit-Aufbaubachelor und erklärungsbedürftigen Abschlüssen ZAB prüfen. Selbststudium, Erwachsenen-, Online- und andere Teilzeitabschlüsse zunächst über Punkte prüfen.
Warum wird bei Berufsausbildung DAB geprüft?
Bei Ausbildung unter Hochschulniveau sind meist Dauer, Vollzeitform und staatliche Anerkennung im Ausbildungsland nachzuweisen. DAB erläutert die Grundlage, ersetzt aber weder Deutsch A1 noch Punktenachweise.